Erstberatung - was ist das?

Eine Erstberatung ist ein erstes Beratungsgespräch, in welchem wir uns das erste Mal mit Ihrem Fall befassen und Ihnen grundlegende rechtliche Informationen und Ratschläge geben. Es ist in der Regel der erste Schritt in einer anwaltlichen Zusammenarbeit. Die Erstberatung kann in mündlicher oder schriftlicher Form als erster Rat erfolgen.


Während einer Erstberatung haben Sie die Möglichkeit, uns Ihr rechtliches Problem zu schildern und Fragen zu stellen. Wir erläutern Ihnen den rechtlichen Standpunkt, mögliche Optionen, Risiken und Chancen. Wir informieren Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigen Ihnen mögliche Lösungswege und geben Ihnen Handlungsempfehlungen. Die Erstberatung dient dazu, Ihnen einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, eine fundierte Entscheidung zu treffen, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Beachten Sie, dass eine Erstberatung in der Regel nicht den gesamten rechtlichen Sachverhalt abdeckt und nicht alle Fragen beantwortet werden können. Sie stellt jedoch einen wichtigen ersten Schritt dar, um das rechtliche Problem zu erfassen und weitere Schritte zu planen.

Am Ende der Erstberatung informieren wir Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten und gegebenenfalls über die weiteren Schritte, die erforderlich sind, um Ihr rechtliches Problem zu lösen. In einigen Fällen kann es notwendig sein, eine vertiefte rechtliche Analyse oder eine umfassendere Beratung anzubieten, die über die Erstberatung hinausgeht.

Eine Erstberatung ist eine informelle und absolute vertrauliche Kommunikation ist. 

 

Was erwartet mich in einer Erstberatung?

Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie in einem Orientierungsgespräch Hilfe sowie Informationen über die Rechtslage. Wir besprechen mit Ihnen die mögliche weitere Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall. Sie erhalten damit eine erste Hilfestellung. Auf diese Weise helfen wir Ihnen, sich zu entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.

 Wir klären mit Ihnen beispielsweise folgende Fragen:

• Welche Ansprüche habe ich?
• Gegen wen kann ich Ansprüche geltend machen?
• Wie stehen meine Chancen?
• Ist es sinnvoll, eine Klage einzureichen?
• Wie verschaffe ich mir mein Recht?
• Welche Möglichkeiten habe ich?
• Welches Kostenrisiko bringt ein Rechtsstreit mit sich?


Muss ich etwas mitbringen?

Für die Erstberatung sollten Sie etwa eine Stunde Zeit mitbringen.

Notieren Sie sich die aus Ihrer Sicht wesentlichen Punkte und bringen Sie diese Aufstellung zur Besprechung mit. So können Sie sicher sein, dass Sie im Beratungsgespräch nichts vergessen und die Zeit optimal genutzt werden kann.

Bitte bringen Sie alle Dokumente mit, die Ihr Anliegen betreffen, z.B. Briefe, Verträge, bisheriger Schriftwechsel.

 

Machen Sie sich Gedanken, worauf es Ihnen ankommt. Streben Sie eher eine schnelle außergerichtliche Lösung an oder bevorzugen Sie eher eine gerichtliche Entscheidung?


Was kostet eine Erstberatung?


Für die Erstberatung von Verbrauchern berechnen wir pauschal 190,– € zzgl. MwSt.