Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmachten spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung Ihrer persönlichen und finanziellen Angelegenheiten im Falle von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen spielen. Wir sind spezialisiert darauf, Sie bei der Planung und Errichtung von Vorsorgevollmachten zu unterstützen, um Ihre Wünsche und Interessen zu schützen.


Vorsorgevollmacht – brauch ich sowas?

Der tragische Unglücksfall des ehemaligen Formel-1-Piloten Michael Schumacher macht deutlich, dass auch junge Menschen Vorsorge treffen sollten für den Fall, dass sie von heute auf morgen ihre Angelegenheiten plötzlich nicht mehr selbst regeln können.

In der Vorsorgevollmacht kann jeder festlegen, wer nach einem Unfall, bei schweren psychischen Störungen oder einer Demenzerkrankung seine Angelegenheiten regeln soll.

Die Vorsorgevollmacht ist die einzige Alternative zur gerichtlichen Betreuung. Diese Erkenntnis setzt sich zunehmend in der Bevölkerung durch. Anders gesagt: wer eine gerichtliche Betreuung vermeiden will, muss eine Vorsorgevollmacht errichten, in der er einer oder mehreren Personen seines Vertrauens Vollmacht für den Vorsorgefall erteilt.

Die Vorsorgevollmacht ist daher auch eine Form der Selbstbestimmung, mit der eine Bevormundung durch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermieden wird.


Vorteile der Vorsorgevollmacht


Der größte Vorteil der Vorsorgevollmacht bestehen darin, dass Sie Ihren Vertreter und dessen Rechtsmacht selbst bestimmen können. Ohne Vorsorgevollmacht kann dass Betreuungsgericht einen völlig Fremden zu Ihrem gesetzlichen Betreuer bestimmen, der weder Sie noch Ihre Wünsche und Wertvorstellungen kennt.

Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie zweitens die Mitwirkung des Betreuungsgerichts bei der Verwaltung Ihres Vermögens, die oftmals als umständlich und einmischend empfunden wird.

Drittens werden durch die Vorsorgevollmacht die Kosten des Betreuungsgerichts, die Kosten für Verfahrenspfleger und Gutachten sowie die Vergütung des Betreuers vermieden, die nicht selten einige tausend Euro im Jahr betragen.

Nachteil der Vorsorgevollmacht

Die Missbrauchsgefahr ist nicht zu unterschätzen.

Das Betreuungsgericht kontrolliert keine Abrechnungen, keine Vermögensaufstellungen. Der spätere Erbe des Vollmachtgebers kann oftmals nichts nachvollziehen.

Eine Vorsorgevollmacht sollte daher nur erteilen, wer dem Bevollmächtigten zu 100 Prozent vertraut.

Wer sich nicht sicher sei, dass der Bevollmächtigte (etwa der Ehepartner oder die Kinder) immer in seinem Interesse entscheiden, sollte besser eine Betreuungsverfügung wählen. Darin bestimmt man, wer zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll. Das kann auch ein Angehöriger sein, nicht nur ein fremder Berufsbetreuer. Der Angehörige wird dann vom Betreuungsgericht kontrolliert und muss jährlich Rechenschaft über die Vermögensbetreuung ablegen. Dadurch kann zum Beispiel sichergestellt werden, dass sich der Angehörige nicht am Vermögen der hochbetagten Großmutter bedient, für deren Pflege in einem guten Heim dann plötzlich nicht mehr genügend Geld da ist.

Kontrollbevollmächtigter

Möchten Sie sicherstellen, dass die spätere Tätigkeit Ihres Bevollmächtigten überwacht wird, nachdem Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, können Sie auch einen sogenannten Kontrollbevollmächtigten benennen.