Letzter Wille 2.0

Wer heutezutage stirbt, hinterläßt oftmals ratlose Angehörige, die mit der Regelung des digitalen Nachlasses überfordert sind. Zum Nachlaß gehört nämlich auch alles, was der Verstorbene im Netz gespeichert hat: seine Profile bei sozialen Netzwerken (Facebook, Xing, Twitter usw.), seine Onlinekonten bei Ebay, Amazon und Paypal, die eigene Homepage und Fotos in der Cloud.

Hat der Verstorbene nichts anderes bestimmt, geht das Recht an den Daten automatisch auf die Erben über.

Der Zugriff auf die Daten im Netz scheitert meist schon daran, daß kein einziges Passwort bekannt ist. Jeder sollte sich fragen, wer wie an die wichtigen Web-Daten gelangen kann, wenn er heute stirbt.

Für derartige Fälle gibt es bereits IT-Spezialisten, die den Computer eines Verstorbenen nach Hinweisen auf Online-Konten durchsuchen. Mit den Angehörigen wird sodann besprochen, was mit den gefundenen Daten passieren soll.

Die gleiche Lücke wollen Datenvererbungsdienste wie assetlock.com und deathswitch.com schließen. Diese Dienste senden Angehörigen diejenigen Daten zu, der der Kunde zu Lebzeiten bei ihnen hinterlegt und für den Todesfall bestimmt hat, an wen sie weitergeleitet werden sollen – eine Art virtuelles Testament.

Zu bedenken ist auch, daß solche Bestandteile des Nachlasses oftmals übersehen werden, weil sie in keinem Rechnungs– oder Versicherungsordner auftauchen, da Verträge im Netz digital geschlossen werden.

Die Web-Daten können natürlich auch ganz profan auf eine Liste geschrieben und im eigenen Tresor oder Bankschließfach deponiert werden. Sie zusammen mit dem Testament beim Notar zu hinterlegen, scheitert bereits daran, daß Accounts und Passwörter regelmäßig geändert werden sollten. Auf einmal beim Notariat hinterlegte Dokumente kann man aber nur eingeschränkt zugreifen.