Die Erwachsenenadoption als Instrument der Nachlassplanung
Die Erwachsenenadoption - also die Adoption eines volljährigen Menschen - hat sich als effizientes Instrument der Nachlassplanung etabliert. Erwünschte Folge der Adoption sind Erbschaftsteuervorteile. Dabei darf das wirtschaftliche Interesse, in den Genuß von Steuervorteilen zu kommen, freilich nicht Hauptzweck der Adoption sein. Vielmehr muss dem Familiengericht darlegen werden, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder zumindest diese Entstehung in der Zukunft zu erwarten ist.
Weitere Folge ist die Kürzung von Pflichtteilen der gesetzlichen Erben.
Die wichtigsten Aspekte der Erwachsenenadoption sind:
Erbrechtliche Vorteile
Durch die Erwachsenenadoption wird der Adoptierte rechtlich wie ein leibliches Kind behandelt. Das bedeutet, dass er automatisch gesetzlicher Erbe wird und Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Adoptierenden hat.
Steuerliche Vorteile
Adoptierte Kinder werden steuerlich wie leibliche Kinder behandelt. Das bedeutet, dass sie von den günstigen Steuerfreibeträgen für Kinder profitieren. Diese sind deutlich höher als bei entfernten Verwandten oder Dritten.
Die Erwachsenenadoption ermöglicht dem Adoptierten den Wechsel aus der Steuerklasse II oder III in die Steuerklasse I. Interessant sind insbesondere die erb- und schenkungssteuerlichen Freibeträge nach dem neuen Elternteil, die dadurch von 20.000 € auf 400.000 € ansteigen.
Familiäre Auswirkungen
Bei der Erwachsenadoption („schwache Adoption“) handelt es sich – im Gegensatz zur Adoption Minderjähriger – grundsätzlich nicht um eine Volladoption. Der Adoptierte wird zwar Kind des bzw. der Annehmenden, und zwar mit allen rechtlichen Wirkungen wie etwa im Unterhalts- und Erbrecht. Auch die Abkömmlinge des Adoptierten werden von der Annahme erfasst. Sie werden also dessen Enkelkinder. Zwischen dem Adoptierten und den Verwandten des bzw. der Annehmenden entsteht aber kein Verwandtschaftsverhältnis.
Andererseits bleiben die Rechtsbeziehungen des Adoptierten und seiner Abkömmlinge zu den eigenen leiblichen Verwandten in vollem Umfang bestehen.
Bei einer Volljährigenadoption entstehen also weitere Elternverhältnisse.
Pflichtteilskürzung bei leiblichen Kindern
Die Erwachsenenadoption kann ein Mittel sein, um den gesetzlichen Erbteil und gleichzeitrig den Pflichtteil der leiblichen Kinder zu reduzieren, da der Adoptierte als weiteres Kind hinzukommt.
Formale Anforderungen und rechtliche Schritte
Die Erwachsenenadoption ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Beispielsweise muss ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis bestehen, und die Adoption darf nicht ausschließlich dem Zweck der Erbschaftssteueroptimierung dienen.
Der Antrag auf Erwachsenenadoption muss beim Familiengericht gestellt werden. Das Gericht prüft dabei, ob die Adoption dem Wohl des Adoptierten dient.
Insgesamt ist die Erwachsenenadoption ein wirksames Instrument in der Nachlassplanung, das jedoch sorgfältig abgewogen und durchdacht werden sollte, um sicherzustellen, dass es den gewünschten Effekt erzielt und keine unerwarteten rechtlichen oder steuerlichen Konsequenzen nach sich zieht.