Pflichtteil
L1030805

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Hat man die Pflichtteilsquote ermittelt, stellt sich die Frage, in welcher Höhe Zahlung vom Erben verlangt werden kann. Denn der Anspruch auf den Pflichtteil ist immer nur auf Zahlung von Geld gerichtet. Der Pflichtteilsberechtigte kann z. B. nicht verlangen, dass ihm ein Grundstück oder ein Auto aus dem Nachlaß übereignet wird.

§ 2311 des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) bestimmt, dass für die Berechnung des Pflichtteils der Bestand und der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers entscheidend ist.

Für die Berechnung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs ist es also völlig irrelevant, welchen Wert das Erblasservermögen am Tag vor oder am Tag nach dem Erbfall hatte. Einzig entscheidend ist der Wert des Nachlasses am Tag des Ablebens des Erblassers (Stichtagsprinzip).

Die Ermittlung des pflichtteilsrelevanten Nachlasses erfolgt durch die Erstellung einer Art Bilanz über den Nachlass, die aus einer Haben- (Aktiva) und einer Soll-Seite (Passiva) besteht. Diese Aufstellung nennt man auch Nachlassverzeichnis.

 

Was zählt zu den Aktiva?

Zu den Aktiva gehören insbesondere:

• Guthaben auf Girokonten, Sparkonten

• Bargeld

• Aktien, Wertpapiere

• Bausparverträge

• Sterbegeldversicherungen

• Schmuck, Kunstgegenstände

• Pkw

• Immobilien

• Unternehmen oder Beteiligungen an einem Unternehmen

 

Was sind Passiva?

Zu den pflichtteilsrelevanten Passiva gehören beispielsweise:

• Beerdigungskosten inklusive Leichenschmaus und Todesanzeige in der Zeitung, Blumenschmuck

• Kosten des Grabsteins und Erstanlage des Grabes

• etwaige Auskunfts- und Wertermittlungskosten (z.B. Kosten für das notarielle Nachlassverzeichnis, Sachverständigenkosten für das Verkehrswertgutachten über ein Grundstück)

• Darlehensverbindlichkeiten inkl. der zum Stand Todestag angefallenen Zinsen

• offene Rechnungen, z. B. vom Pflegeheim, Rezepte, Telefon, Strom etc.)

 

Die Frage, was zu den Aktiva und Passiva gehört und welchen Wert die einzelnen Nachlaßbestandteile haben (insbesondere der Wert von Immobilien), sind Auslöser für die meisten Erbstreitigkeiten.

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