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Kann jede Vorsorgevollmacht registriert werden? Ja. Jede Vorsorgevollmacht kann beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin gegen eine geringe Gebühr registriert (nicht: hinterlegt!) werden. Das gilt für alle Vorsorgevollmachten, also für Vorsorgeregister. • öffentlich beurkundete • öffentlich beglaubigte und • privatschriftliche Vorsorgevollmachten.
Brauche ich im Falle der Registrierung überhaupt noch eine schriftliche Vorsorgevollmacht? Die Registrierung ersetzt nicht die Bevollmächtigung in einem gesonderten schriftlichen Dokument. Registriert wird nämlich nicht der Inhalt der Vollmacht, sondern nur die Daten des Bevollmächtigten sowie der Aufbewahrungsort der Vollmacht.
Was kostet die Registrierung? Die Höhe der Gebühr für die Registrierung hängt davon ab, welchen Meldeweg Sie wählen (online, schriftlich, Direktmeldung oder Meldung über Notar), welche Abrechnungsart (Lastschrift oder Überweisung nach Rechnung) Sie angeben und wie viele Bevollmächtigten Sie benennen.
Muss ich meine Vorsorgevollmacht registrieren lassen? Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Ist die Registrierung sinnvoll? Die Betreuungsgerichte können online auf den Datenbestand des Zentralen Vorsorgeregisters zuzugreifen. Wurde – in Unkenntnis der Vorsorgevollmacht - ein Betreuungsverfahren eingeleitet, erfolgt durch das Betreuungsgericht ein Datenabruf beim Vorsorgeregister, weil sich dadurch das Betreuungsverfahren erledigen könnte. Registriert wird aber nicht der Inhalt der Vollmacht, sondern nur die Daten des Bevollmächtigten nebst Aufbewahrungsort der Vollmacht. Mit dem Vorsorgeregister wird also (nur) sichergestellt, dass eine Vorsorgevollmacht im Ernstfall leichter und schneller gefunden wird. Eine Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht beim Vorsorgeregister ist daher entbehrlich, wenn • Ihr Bevollmächtigter die Vorsorgevollmacht kennt und • im Ernstfall sofort Zugriff darauf hat. Den sofortigen Zugriff Ihres Bevollmächtigter können Sie dadurch sicherstellen, dass Sie Ihren Bevollmächtigten darüber informieren, wo Sie das Dokument aufbewahren oder ihm das Dokument aushändigen. | ||
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