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Wie gut sind Muster und Formulare? Im Internet findet sich eine unüberschaubare Anzahl von kostenlosen und kostenpflichtigen Mustern, Formularen und Vorlagen für eine selbst errichtete Patientenverfügung. Vor der ungeprüften Übernahme solcher Formulare muss gewarnt werden. Dem Bundesgerichtshof (BGH) lag jüngst eine solches Formular zur Prüfung vor, das weit verbreitet ist. Der BGH hat entschieden (Beschluss des BGH vom 6.7.2016, Aktenzeichen XII ZB 61/16), dass dieses Formular im konkret entschiedenen Fall für den gewünschten Behandlungsabbruch nicht ausgereicht hat. Die schriftliche Bestimmung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, genügte nicht zum Abbruch der lebenserhaltenden künstlichen Ernährung eines Patienten mittels einer PEG-Sonde. Rechtliche und medizinische Laien sollten Formular für Patientenverfügungen, die vor allem im Internet zahlreich zu finden sind, nicht ungeprüft übernehmen. Insbesondere Formulare mit der Formulierung „dass auf Grund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibt“, müssen vernichtet und durch wirksame Patientenverfügungen ersetzt werden. Bedenken Sie: Nehmen Sie sich die Zeit, jede einzelne Entscheidung zu durchdenken. | ||
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