Patientenverfügung
L1030805

Muss ich zum Arzt?

Nein. Eine ärztliche Beratung ist nicht Voraussetzung für eine wirksame Patientenverfügung.

 

Muss ein Arzt meine Patientenverfügung unterschreiben?

Nein. Die Patientenverfügung ist sofort mit Ihrer eigenen Unterschrift wirksam.

Die Annahme, dass der Hausarzt Stempel, Datum und Unterschrift unter die Patientenverfügung setzen muss – z. B. um zu bezeugen, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Zurechnungsfähigkeit waren, als die Patientenverfügung errichtet wurde – ist falsch.

Ärzte können und wollen Ihre Patientenverfügung oftmals nicht mitunterschreiben – zu Recht. Das hat unterschiedliche Gründe. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen z. B. die Überprüfung einer bereits erstellten Patientenverfügung nicht.

Ein Arzt kann Ihnen aber medizinische Begriffe und bestimmte Behandlungssituationen erklären. Allerdings gilt auch hier, dass der Arzt keine Abrechnungsmöglichkeit mit den Krankenkassen für ein Aufklärungsgespräch zur Patientenverfügung hat. Die Beratung muss dann selbst bezahlt werden (als „Individuelle Gesundheitsleistung“ – IGeL).

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