Patientenverfügung
L1030805

Entscheiden nicht sowieso die Angehörigen?

Nein. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nahe Familienangehörige und engste Verwandte automatisch für Sie Regelungen treffen können, wenn Sie - vielleicht auch nur vorübergehend - selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.

Ihre Angehörigen können keine Entscheidungen für Sie treffen. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder sind . Im Krankheitsfall kommt es ausschließlich auf Ihre Entscheidung und Ihren Willen an, ob eine Behandlung fortgesetzt oder abgebrochen werden soll.

Haben Sie keine Entscheidung in einer Patientenverfügung getroffen und können Sie sich selbst nicht mehr äußern, dann wird vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) eine Betreuer für Sie eingesetzt. Das kann, muss aber nicht ein naher Angehöriger sein.

Ihr Angehöriger kann nur dann für Sie entscheiden, wenn Sie

- eine Vorsorgevollmacht erstellt und den Angehörigen als Bevollmächtigten für Gesundheitsangelegenheiten benannt haben oder

- vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt wurden.

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