![]() | ||
![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ||||
![]() | ||||
![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
Prozessfinanzierung Prozessfinanzierer übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen das volle Kostenrisiko eines Rechtsstreits. Bezahlt werden die Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten einschließlich etwaiger Zeugen- und Sachverständigenauslagen. Im Unterliegensfall werden auch die Kosten der Gegenseite erstattet. Erbrechtliches Fallbeispiel aus der Praxis der ROLAND ProzessFinanz Testierunfähigkeit Der Fall: Der Onkel von Klaus bestimmt kurz vor seinem Tod in einem notariellen Testament seine Haushälterin und seine Nachbarin zu seinen Alleinerbinnen. Neun Tage vor Errichtung des Testaments stellt ein Sachverständiger im Rahmen des laufenden Betreuungsverfahrens die Geschäftsunfähigkeit des Onkels fest. Sowohl der Notar als auch der Hausarzt bescheinigen dagegen die Geschäftsfähigkeit des Onkels zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung. Klaus scheut die Prozesskosten und lässt den Fall über seinen Anwalt bei der Roland ProzessFinanz anfragen, die sich zur Finanzierung der Klage entschliesst. Das Verfahren: Finanzierung des Sachverständigengutachtens im Nachlassverfahren oder alternativ Finanzierung eines Privatgutachtens. Versuch der außergerichtlichen Einigung nach Vorliegen des positiven Gutachtens. Bei Scheitern des Einigungsversuchs Finanzierung der Erbenfeststellungsklage
Eine Übersicht der Prozessfinanzierer (Stand September 2014) des Deutschen Anwaltvereins finden Sie hier.
Die Bedingungen für die Finanzierung sind regelmäßig: • ein Mindeststreitwert von 100.000 € (Legial und Roland) bzw. 200.000 € (Foris). Der Streitgegenstand muss sich auf einen geldwerten Vorteil richten, damit die Erlösbeteiligung des Finanzierers gesichert ist • überwiegende Erfolgsaussichten • gesicherte Bonität in Form eines entsprechenden Nachlasses | ||
![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ![]() | ![]() | ||||
![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ![]() | ![]() | ||||
![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do
Mi, Fr |
9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr | ![]() | ||||||||
Postanschrift
Telefon Fax
| Bahnhofstraße 4 75015 Bretten 07252 - 96 64 84 07252 - 96 64 85
mail(at)kanzlei-riedle.de | |||||||||
![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ![]() | ![]() |