Kosten
L1030805

Beratungshilfe

Beratungshilfe ist eine Sozialleistung und wird für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt, wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Kosten für einen Anwalt nicht aufbringen können.

Wenn Sie in Bretten wohnen, stellt Ihnen das Amtsgericht Bretten auf Antrag einen Beratungshilfeschein aus, den Sie bei jedem Anwalt Ihrer Wahl vorlegen können.

Ihre Anwaltskosten werden im Rahmen der geringeren Beratungshilfe-Gebühren von der Staatskasse übernommen.

Weitere Informationen zur Beratungshilfe und das entsprechende Formular finden Sie auf der Webseite des Amtsgerichts Bretten.

 

Wir behalten uns vor, bei Vorlage eines Beratungshilfesscheins für Ihre Beratung oder außergerichtliche Vertretung eine zusätzliche Gebühr von 15 € gemäß § 8 Abs. 1 BerHG von Ihnen zu verlangen.

Der Anwaltsverein Karlsruhe führt außerdem regelmäßig Rechtsberatungen für Bürger mit geringem Einkommen für den Bereich Karlsruhe-Stadt durch.

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