Erbrecht
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Zankapfel Erbe - Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?

Dieses landläufige Sprichwort kommt nicht von ungefähr. Beim Geld hört bekanntermaßen nicht nur die Freundschaft auf. Auch viele Familien zerbrechen am Streit um das Erbe.

Seien Sie nicht so optimistisch zu glauben, Ihre Erben werden sich dereinst schon einig sein und keinen Streit anfangen. Wer das Gefühl hat, ungerecht behandelt worden zu sein, wird um sein Recht kämpfen. Kaum ein Kampf wird so erbittert geführt wie derjenige mit der eigene Familie.

Fast jede fünfte Erbschaft endet im Zwist, so eine Umfrage der Deutschen Bank AG aus dem Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach.

 

5 Tipps wie sich Streit unter den Erben vermeiden lässt

 

Tipp 1 Testament errichten

Nach einer Umfrage des Instituts Allensbach haben 47 % der Streitigkeiten ums Erbe ihre Ursache darin, dass es kein Testament gibt und unklar ist, wer was erbt. 72% der künftigen Erben ist es besonders wichtig, dass die Aufteilung des Erbes klar geregelt ist.

Klare Regeln in einem Testament geben allen Beteiligten Sicherheit.

Allgemein gilt: man ist nie zu jung und nie zu arm, um ein Testament zu errichten. Lassen Sie sich bei der Errichtung ihres Testaments professionell beraten.

 

Tipp 2 Erklären Sie Ihr Testament zu Lebzeiten

Streit ums Erbe ist immer dann vorprogrammiert, wenn Erwartungen ans Erbe – berechtigt oder unberechtigt – nicht erfüllt werden.

Reden Sie bei Zeiten mit Ihren Angehörigen. Die Furcht davor, dass es schon zu Lebzeiten zu Konflikten kommen könnte, ist meist unbegründet.

So wünschen sich fast jeder zweite potentielle Erblasser (47 Prozent) und rund zwei Drittel der künftigen Erben (62 Prozent) innerhalb der Familie offene Gespräche und damit mehr Transparenz über die Regelung des Erbfalls.

Die meisten Erbstreitigkeiten, die jahrelang die Gerichte beschäftigen, haben Ihre Ursache in Missverständnissen und mangelnder Kommunikation.

 

Tipp 3 Vermeiden Sie Erbengemeinschaften

Es gibt sie durchaus: funktionierende Erbengemeinschaften.

Viel häufiger kommt es aber innerhalb von Erbengemeinschaften früher oder später zu handfesten Auseinandersetzungen bis hin zu Generationen übergreifenden Konflikten.

Eine Erbengemeinschaft entsteht von Gesetzes wegen, wenn mehrere Angehörige erben. Eine Erbengemeinschaft entsteht aber auch dann, wenn der Erblasser ein Testament errichtet und mehr als eine Person zum Erben bestimmt hat.

In diesem Zwangsverbund finden sich Personen wieder, die sich noch nie leiden konnten oder die völlig gegenläufige Interessen haben: Der Wunsch nach schnellstmöglicher Versilberung des Nachlasses trifft auf den Wunsch nach dem Erhalt der Immobilie im Familienbesitz.

Erbengemeinschaften müssen sich in jeder Hinsicht einig sein. Problematisch ist dies gerade bei Immobilien im Nachlass. Bereits die beiläufige Frage, ob die Nachlassimmobilie (meist das Elternhaus) vermieten oder verkauft werden soll, kann ein mittleres Erdbeben auslösen. Wenn einer der Erben die Immobilie auch noch übernehmen und die andere auszahlen möchte - was oft der Wille der Eltern ist – gibt es naturgemäß unterschiedliche Vorstellungen zum Übernahmepreis.

Lässt sich das Entstehen einer Erbengemeinschaft nicht vermeiden, sollten zumindest Regeln für die Teilung des Nachlasses unter den Miterben aufgestellt werden (Teilungsanordnung). Dafür bedarf es eines Testaments.

 

Tipp 4 Testamentsvollstrecker einsetzen

Wer eine Testamentsvollstrecker einsetzt, entmündigt zwar seine Erben. Die Testamentsvollstreckung ist aber auch ein probates Mittel, um Streit unter den Miterben zu vermeiden. Die Erfahrung lehrt, dass die Miterben dann nicht mehr untereinander, sondern nur noch mit dem Testamentsvollstrecker streiten.

Zum Testamentsvollstrecker kann jeder bestellt werden. Ihm sollte ein bestimmter Aufgabenkreis zugewiesen werden („Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, meinen Nachlass zu veräußern und anschließend den Erlös unter den Miterben zu verteilen.“).

 

Tipp 5 Gehen Sie zum Anwalt, bevor Sie es müssen

Nach einem Erbfall werden leicht Fehler gemacht, die später nicht wieder gutzumachen sind. Oftmals genügt schon eine einzige rechtliche Beratung, um sich Klarheit zu verschaffen, so dass es erst gar nicht zum Familienstreit kommt.

Ein Anwalt kann Sie von Anfang beratend unterstützen, auch im Hintergrund.

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