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"Sterben macht Erben" - sagt ein altes Sprichwort, das täglich millionenfach bestätigt wird. Nach konservativen Schätzungen werden in den nächsten Jahrzehnten Vermögenswerte von zwei Billionen Euro an die Erben übergehen. Und trotzdem beschäftigt sich niemand gerne mit der Frage, was mit seinem Vermögen nach dem Tode geschehen soll. Mehr als 2/3 der Bevölkerung haben kein Testament oder sonst eine letztwillige Verfügung errichtet. Gleichzeitig geben aber 76 % der Befragten an, im Todesfall "klar geregelte Verhältnisse hinterlassen" zu wollen. Schätzungen zufolge haben nur 4 % der Bundesbürger ein Testament oder einen Erbvertrag. Für viele Erben kommt nach dem Erbfall das böse Erwachen: - das Girokonto des Erblassers wird von heute auf morgen gesperrt, die Bank "mauert" und gibt keinerlei Auskunft - die Lebensversicherung wird an die erste Ehefrau ausgezahlt, die schon vor Jahrzehnten vom Erblasser geschieden wurde - das Häuschen der verstorbenen Mutter gehört schon seit langem dem neuen Lebensgefährten, der laut über eine Vermietung nachdenkt - die Kinder aus erster Ehe finden sich in einer Erbengemeinschaft mit der zweiten Ehefrau, mit der sie sich noch nie einig waren - das hinterlassene Testament hat formelle Mängel, weshalb der beantragte Erbschein nicht erteilt wird - nach und nach trudeln immer mehr "letzte Mahnungen" an den Verstorbenen ein mit Forderungen, die einen blass werden lassen Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Um nach dem Erbfall keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollte man sich beizeiten über vor allem über die gesetzliche Erbfolge sowie eigene Gestaltungs- und Einflußmöglichkeiten informieren. | ||
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