Erbrecht
L1030805

Jeder, der zum Erben berufen ist, hat die Möglichkeit, die Erbschaft entweder anzunehmen oder auszuschlagen.

Was muß ich bei Ausschlagung beachten?

Will der Erbe die Erbschaft nicht, muß er sie innerhalb einer Frist von 6 Wochen ausschlagen. Diese Frist beginnt nicht ohne weiteres mit dem Tode des Erblassers zu laufen, sondern erst dann, wenn man auch von der Berufung als Erbe Kenntnis hat.

Ab diesem Zeitpunkt hat man nur 6 Wochen Zeit, herauszufinden, ob sich die Annahme der Erbschaft lohnt oder man sich nur Ärger einhandelt, weil der Nachlaß vorwiegend aus Schulden besteht.

Es mag also durchaus sein, dass der Erblasser ein schönes Haus am Hang hinterläßt, in dessen Garage ein schicker Sportwagen steht. Bei näherem Hinschauen kann es sich aber herausstellen, dass das Haus bis an über das Dach mit Hypotheken belastet ist und der Wagen der Bank gehört.

Nicht selten sind 6 Wochen eine überaus knappe Frist, um herauszufinden, welche Verbindlichkeiten auf dem Erbe lasten. Hat Ihnen der Erblasser keine Generalvollmacht überlassen, wird Ihnen keine Bank über irgendwelche Kontostände oder Verbindlichkeiten Auskunft geben. Unter Umständen sind Sie nach 5 Wochen genauso schlau, wie zu Anfang Ihrer Recherche. In diesem Falle gilt es abzuwägen. Zahlreiche potentielle Erben entscheiden sich in dieser Situation vorschnell für eine Ausschlagung, um sich keine unnötigen Ärger einzuhandeln.

Die Ausschlagung muß dem Nachlaßgericht gegenüber erklären werden. Auch hierfür gibt es Formvorschriften. Ein einfacher Brief an das Gericht reicht nicht.

Wie nehme ich das Erbe an?

Wer das Erbe annehmen will, muß dies nicht ausdrücklich erklären. Es reicht, einfach die 6-wöchige Frist verstreichen zu lassen.

Wie kann man feststellen, ob ein Nachlass überschuldet ist, bevor man das Erbe antritt?

Vorweg:es gibt keinen "Königsweg". Auf staatliche Hilfe hofft man vergeblich. Man kann allenfalls bei der Schuldnerkartei des Amtsgerichts nachfragen kann, ob der Verstorbene die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Ohne Erbschein erteilt auch keine Bank Auskunft. Den Erbschein bekommt man allerdings erst nach Annahme der Erbschaft.

Was tun, wenn das Erbe nur aus Schulden besteht?

Erfährt man erst nach Ablauf der 6 Wochen, daß man nur Schulden geerbt hat, ist der häufigste Fehler der, am überschuldeten Nachlass festzuhalten. Die Erbschaftsannahme kann beispielsweise angefochten werden. Auch hier gilt es Fristen einzuhalten.

Außerdem gibt es diverse Haftungsbeschränkungsmaßnahmen, damit der Erbe zumindest nicht mit dem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten aus dem Nachlaß haftet.

Ein großer Fehler ist auch, das Vermögen kurzerhand unter den Erben zu verteilen, ohne sich um etwaige Schulden zu kümmern

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